Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für Nicht-KMU bis 05. Dezember 2015

Die Bundesregierung verpflichtet große Unternehmen (Nicht-KMU) bis zum 05.Dezember 2015 und danach im Vier-Jahres-Rythmus ein Energieaudit durchzuführen. Ausgenommen sind lediglich die Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 implementieren. Geregelt werden diese Vorgaben im Energiedienstleistungsgesetz, welches bald in Kraft treten wird.

Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die kein kleines und kein mittleres Unternehmen (KMU) sind müssen ein Energieaudit durchführen. Hierunter fallen alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ODER einem Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. Euro. Außerdem werden auch Partner- und Verbundunternehmen anteilig berücksichtigt. Kommunale Unternehmen und Unternehmen, die eine kommunale Beteiligung von über 25% haben sind laut Definition ein Nicht-KMU.

Was ist ein Energieaudit?
Fällt Ihr Unternehmen unter die Definition müssen Sie im Zuge des Energieaudits Energieverbräuche von Gebäuden, Anlagen, Prozessen und Querschnittstechnologien (z. B. Lüftungsanlagen, Beleuchtung) erfassen, sonst droht eine Pönale bis zu 50.000,- Euro. Das Ziel des Audits ist die Ermittlung und Quantifizierung von wirtschaftlichen Energieeinsparungen.

Wie hilft Ihnen VIS Energie?
Wir unterstützen Sie im ersten Schritt kostenfrei dabei zu analysieren, ob Ihr Unternehmen unter die Nicht-KMU-Definition fällt und somit auditierungspflichtig ist. Dies ist aufgrund von unternehmerischen Verflechtungen nicht immer einfach.
Rufen Sie uns einfach an! Wir übernehmen kostenlos eine initiale Prüfung für Sie.
Bitte halten Sie folgende Informationen über Ihr Unternehmen bereit:
- Anzahl der Mitarbeiter
- Jahresumsatz
- Jahresbilanzsumme
- Informationen zu Ihren Partner- bzw. Verbundunternehmen (Anteile anderer an Ihrem Unternehmen beteiligten Unternehmen, Ihre Anteile an anderen Unternehmen, jeweils Mitarbeiteranzahl, Jahresumsätze und Jahresbilanzsumme.

Sofern Sie auditierungspflichtig sind und bis zum 05. Dezember 2015 ein Audit durchführen müssen, unterstützen wir Sie hierbei ebenfalls gerne. Wir helfen Ihnen einen kompetenten Partner zu finden, der Sie durch qualifizierte Expertise bei der Aufnahme Ihrer Energieverbräuche, der Analyse von Einsparungen sowie durch Unterlagen für die gesetzeskonforme Nachweisführung unterstützt.